Rz. 467

Selbstverständlich stehen auch Alleinstehenden Ersatzansprüche wegen der Haushaltsführung zu. Ein solcher Anspruch scheitert auch nicht daran, dass der Geschädigte eine Ersatzkraft tatsächlich nicht eingestellt hat (KG DAR 2008, 25 mit Kommentierung von Forster).

 

Rz. 468

Für eine schlüssige Darlegung des Haushaltsführungsschadens genügt es nicht, wenn ein Zeitaufwand in Stunden nur behauptet und eine Berechnung vollzogen wird (LG Köln DAR 2008, 388, 390).

 

Rz. 469

Die Möglichkeit einer fiktiven Abrechnung entbindet den Geschädigten nicht von der Darlegung des konkreten Schadens (vgl. KG Berlin KGR 2006, 749; OLG München SVR 2006, 180; OLG Koblenz OLGR 2006, 385; OLG Celle OLGR 2007, 41). Zum schlüssigen und der Schadensschätzung zugänglichen Klagevortrag gehört daher, welche Tätigkeiten vor dem Schadensereignis ausgeübt wurden und welche schadensbedingt nicht mehr ausgeübt werden (OLG Düsseldorf VersR 2004, 120).

 

Rz. 470

Bei einem Single-Haushalt besteht in einem höheren Maße als in einem Mehrparteienhaushalt die Möglichkeit, zeitlich disponible Arbeiten (Rasenmähen, Fensterputzen), die aufgrund einer vorübergehenden Beeinträchtigung nicht ausgeführt werden können, "nach hinten" zu verschieben (vgl. KG NZV 2007, 43). Außerdem kann bei der Beeinträchtigung der Haushaltsführung nicht von dem Grad der Arbeitsunfähigkeit bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit ausgegangen werden, wenn es um die Frage der Höhe einer unfallbedingten Beeinträchtigung geht (OLG Köln SP 2000, 306). Die abstrakte Minderung der Erwerbstätigkeit, ein Wert aus dem Sozialversicherungsrecht, hat keine Aussagekraft für den Umfang des Schadensersatzes (ebenso KG Berlin KGR 2006, 749; LG Saarbrücken zfs 2006, 500).

 

Rz. 471

Ob bei nicht dauerhaften Beeinträchtigungen eines Single-Haushalts überhaupt ein Haushaltsführungsschaden nach § 843 BGB fiktiv berechnet werden kann, wird teilweise streitig diskutiert (bejahend z.B. KG, NZV 2007, 43 = OLGR 2006, 749; KG, MDR 2007, 887; OLG Rostock, zfs 2003, 233; verneinend OLG Düsseldorf, Urt. vom 2.9.2003 – 4 U 238/02 – unveröffentlicht (nur bei dauerhaft vermehrten Bedürfnissen); insoweit offen BGH DAR 1992, 262; OLG München OLGR 2000, 91, das eine fiktive Abrechnung in einem Dauerschadensfall bejaht hatten).

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