Rz. 211
Der pflichtteilsberechtigte Erbe, der den vom Erblasser Beschenkten auf Pflichtteilsergänzung in Anspruch nimmt, kann gegen diesen einen Anspruch auf Wertermittlung aus § 242 BGB haben; allerdings nicht auf Kosten des Beschenkten, sondern auf Kosten des pflichtteilsberechtigten Erben.[250]
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