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§ 85b Anmeldung von Satzungsänderungen

Eine Satzungsänderung ist vom Vorstand zur Eintragung in das Stiftungsregister anzumelden. Der Anmeldung sind beizufügen:

1. die Entscheidung der zuständigen Stiftungsorgane über die Satzungsänderung und die Genehmigung der zuständigen Behörde oder die Entscheidung der zuständigen Behörde über die Satzungsänderung und

2. ein vollständiger Wortlaut der geänderten Satzung.

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