Rz. 98

Sofern – wie in der Praxis regelmäßig der Fall – kein stichtagsnaher Verkauf vorliegt (siehe Rdn 103 f.>), kann der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein Verkehrswertgutachten erbracht werden.[45] Für die Begutachtung gelten grundsätzlich die aufgrund des § 199 Abs. 1 BauGB erlassenen Vorschriften, mithin die

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV),[46]
Wertermittlungsrichtlinien (WertR),[47]

wobei sämtliche wertbeeinflussenden Umstände zu berücksichtigen sind.[48]

[45] R B 198 Abs. 3 S. 1 ErbStR 2019.
[46] Vom 19.5.2010, BGBl I, 639, in Kraft getreten am 1.7.2010.
[47] Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie – SW-RL), die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) und die Ertragswertrichtlinie (EW-RL).
[48] R B 198 Abs. 3 S. 4, 5 ErbStR 2019.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge