Rz. 81
Bewertungsrechtliche Sonderfälle sind insbesondere die
▪ | Bewertung in Erbbaurechtsfällen (§§ 192–194 BewG) |
▪ | Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden (§ 195 BewG) |
▪ | Bewertung eines Gebäudes und Gebäudeteils für den Zivilschutz (§ 197 BewG). |
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