Rz. 32

Liegt ein wichtiger Grund vor, der die außerordentliche Kündigung tragen könnte?

Ausbildungsziel erheblich gefährdet?
Fortsetzung der Ausbildung unzumutbar?
Abmahnung bereits erfolgt oder sogar entbehrlich?
Steht der Auszubildende kurz vor der Abschlussprüfung?

Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des wichtigen Grundes erklärt werden und bei Minderjährigkeit des Auszubildenden einem der Erziehungsberechtigten zugehen.

Güteverfahren erforderlich?
Betriebsrats- oder Personalratsanhörung erforderlich?
Sonderkündigungsschutz beachten: Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Mitglied der Auszubildendenvertretung?

Formelle Erfordernisse:

Schriftform gem. § 623 BGB i.V.m. § 22 Abs. 3 BBiG,
Datum der Beendigung,
Freistellung, Urlaub,
Zeugnis, Arbeitspapiere,
Verschwiegenheitspflicht, Betriebsgeheimnisse.
Herausgabe von Firmeneigentum, EDV, Schlüssel, Firmenausweisen oder/und Berufsbekleidung.
Hinweise auf Verpflichtung zur Arbeitslosmeldung.

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