Rz. 247

Der Auftraggeber, der i.d.R. die anwaltliche Vergütungsberechnung erhält, kann mit den dort genannten Nrn. und Gebührensätzen nichts anfangen. So unverständlich wie für Sie Steuerberaterrechnung, Architektenrechnungen u.a. sind, sind dies für den Auftraggeber die anwaltlichen Vergütungsberechnungen. Im Zeitalter der Textverarbeitung ist es ein Leichtes, hier ein Musterschreiben zu benutzen, in dem der Auftraggeber Erläuterungen zur geltend gemachten Vergütung erhält.

Dabei sollten Sie dieses Musterschreiben so aufbauen, dass der Auftraggeber einschätzen kann, ob er eine weitere Vergütungsberechnung zu erwarten hat, oder ob Ihre Rechnung den Vorgang abschließt.

 

Rz. 248

Muster 8.25: Berechnung der Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit

 

Muster 8.25: Berechnung der Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit

Anrede,

wir erlauben uns, Ihnen für unsere vorgerichtliche Tätigkeit unsere Schlussrechnung zu überreichen. Von Ihnen geleistete Vorschüsse haben wir dabei selbstverständlich berücksichtigt und in Abzug gebracht.

Für die vorgerichtliche Tätigkeit ist eine Geschäftsgebühr gemäß Vorbemerkung 2.3. Abs. 3 VV RVG in Verbindung mit Nr. 2300 VV RVG entstanden. Die Geschäftsgebühr ist entstanden, da wir mit Dritten (dem Gegner und sonstigen Beteiligten) vorgerichtliche Korrespondenz geführt haben.

Die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV RVG entsteht entsprechend der Gesetzesdefinition mit einem sog. Gebührensatzrahmen von 1,3. Es handelt sich hierbei um die Regelgebühr, die grundsätzlich in vorgerichtlichen Angelegenheiten in dieser Höhe entsteht.

Der Gegenstandswert ergibt sich aus (Begründung entsprechend dem Sachverhalt). Dieser bestimmt entsprechend der Tabelle zu § 13 RVG die bezifferte Höhe der Gebühr.

Vergütungsberechnung:

Rechnungsnummer _________________________

 
1,3 Geschäftsgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 13, Nr. 2300 VV RVG _________________________ EUR
Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nr. 7002 VV RVG _________________________ EUR
Zwischensumme netto _________________________ EUR
19 % USt (aktuell geltender Satz) gemäß Nr. 7008 VV RVG _________________________ EUR
(USt-Nr. _________________________)  
Gesamtsumme _________________________ EUR

Für den Fall einer sich anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzung wird die Geschäftsgebühr auf die entstehende Verfahrensgebühr (Nr. 3305 VV RVG; Nr. 3335 VV RVG, Nr. 3100 VV RVG u.a.) entsprechend Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG zur Hälfte angerechnet. Die Höhe der Anrechnung erfolgt hier mit 0,65.

Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum _________________________ auf eines unserer im Briefbogen genannten Konten. Auf die gesetzlichen Verzugsregeln in §§ 286, 288 BGB und die sich anschließend ergebende Verpflichtung, Zinsen zu zahlen, weisen wir ausdrücklich hin.

Wir bedanken uns an dieser Stelle für die angenehme bisherige Zusammenarbeit.

Grußformel

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