Rz. 480

OLG Schleswig, Beschl. v. 24.1.2013 – 3 Wx 59/12: Kinder eines Ehegatten aus früherer Ehe als Schlusserben

Zitat

"Enthält ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben und nach dem Tod des Längstlebenden der beiderseitige Nachlass je zur Hälfte an die beiden Kinder aus den früheren Ehen der Ehegatten fallen soll, eine Klausel, wonach für den Fall, dass einer der Schlusserben von dem Nachlass des Erstverstorbenen den Pflichtteil fordern sollte, er dann auch von dem Nachlass des Überlebenden nur den Pflichtteil erhalten soll, so kann dieses als "Pflichtteil" bezeichnete Etwas vernünftigerweise nur dahin gehend verstanden werden, dass damit ein Vermächtnis in Gestalt eines Zahlungsanspruchs in Höhe eines fiktiven Pflichtteils, d.h. eines Pflichtteils, als wenn das Stiefkind ein leibliches Kind des überlebenden Ehegatten wäre, gemeint ist."

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