a) Auslegung einer Pflichtteilssanktionsklausel beim Berliner Testament in einer Patchwork-Familie

 

Rz. 480

OLG Schleswig, Beschl. v. 24.1.2013 – 3 Wx 59/12: Kinder eines Ehegatten aus früherer Ehe als Schlusserben

Zitat

"Enthält ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben und nach dem Tod des Längstlebenden der beiderseitige Nachlass je zur Hälfte an die beiden Kinder aus den früheren Ehen der Ehegatten fallen soll, eine Klausel, wonach für den Fall, dass einer der Schlusserben von dem Nachlass des Erstverstorbenen den Pflichtteil fordern sollte, er dann auch von dem Nachlass des Überlebenden nur den Pflichtteil erhalten soll, so kann dieses als "Pflichtteil" bezeichnete Etwas vernünftigerweise nur dahin gehend verstanden werden, dass damit ein Vermächtnis in Gestalt eines Zahlungsanspruchs in Höhe eines fiktiven Pflichtteils, d.h. eines Pflichtteils, als wenn das Stiefkind ein leibliches Kind des überlebenden Ehegatten wäre, gemeint ist."

b) Auslegung einer zu unbestimmten Pflichtteilsverwirkungsklausel beim Berliner Testament

 

Rz. 481

OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.11.2013 – 20 W 138/13:[536]

Zitat

"Die Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen führt bei einer allgemeinen Verwirkungsklausel in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament, durch die derjenige Schlusserbe, der mit den Testamentsbestimmungen nicht einverstanden ist, nur den Pflichtteil erhalten soll, nicht zum Verlust der Schlusserbenstellung."

OLG München, Beschl. v. 6.12.2018 – 31 Wx 374/17:[537]

Zitat

"Eine Pflichtteilsklausel, die auf ein "Verlangen" des Pflichtteils nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten abstellt, greift nicht bereits dann ein, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Erbenstellung des Überlebenden angreift."

OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.2.2022 – 21 W 182/21:[538]

Zitat

"Eine Aufforderung zur Nachbesserung des seitens des Pflichtteilsberechtigten vom Erben angeforderten Nachlassverzeichnisses führt in der Regel noch nicht zur Verwirkung des Erbanspruchs nach dem Längstlebenden, sofern die Pflichtteilsstrafklausel vorsieht, der Pflichtteil müsse hierzu vom Längstlebenden gefordert werden."

[537] OLG München ZEV 2019, 33.

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