Rz. 99

Muster 8.19: Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Auseinandersetzungsplanes des Testamentsvollstreckers

 

Muster 8.19: Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Auseinandersetzungsplanes des Testamentsvollstreckers

Landgericht

– Zivilkammer –

Klage

Des Herrn F

– Kläger –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt

gegen

Rechtsanwalt R als Testamentsvollstrecker über den Nachlass des am 28.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblasser

– Beklagter –

wegen Feststellung.

Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen

Es wird festgestellt, dass der vom Beklagten aufgestellte und für verbindlich erklärte Teilungsplan vom 29.9.2016 zur Auseinandersetzung des Nachlasses des am 28.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblasser unwirksam ist.

Begründung:

_________________________

Der Testamentsvollstrecker hat in seinem von ihm für verbindlich erklärten Auseinandersetzungsplan in unzulässiger Weise nicht die Ausstattung des weiteren Miterben X vom 23.4.2007 im Rahmen des § 2050 BGB berücksichtigt. Demzufolge ist im Auseinandersetzungsplan keine Ausgleichung vorgenommen worden. Insofern besteht ein Feststellungsinteresse des Klägers.

Eine Erhebung einer Leistungsklage ist dem Kläger nicht möglich, da sich erst durch die Feststellung der vorzunehmenden Ausgleichung der ausgleichungspflichtige Mehrempfang des Miterben X durch den Beklagten als Testamentsvollstrecker zu ermitteln ist. Erst danach kann unter Zugrundelegung des Wertes der Ausgleichung ein neuer Auseinandersetzungsplan aufgestellt werden.

_________________________

(Rechtsanwalt)

 

Rz. 100

Muster 8.20: Rückzahlung zu viel entnommener Vergütung durch den Testamentsvollstrecker

 

Muster 8.20: Rückzahlung zu viel entnommener Vergütung durch den Testamentsvollstrecker

Landgericht

– Zivilkammer –

Klage

Des Herrn F

– Kläger –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt

gegen

Rechtsanwalts R als Testamentsvollstrecker über den Nachlass des am 28.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblasser

– Beklagter –

wegen ungerechtfertigter Bereicherung

Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

_________________________ (es folgen ggf. Anträge zur Sicherheitsleistung, Versäumnisurteil etc.)

Begründung:

_________________________

Der Testamentsvollstrecker hat sich insgesamt 75.000 EUR aus dem Nachlass entnommen, obwohl der Erblasser die Vergütung ausdrücklich in seiner letztwilligen Verfügung geregelt hat und diese mit 5 % des Bruttonachlasswertes festsetzte.

Der tatsächliche Bruttonachlasswert ist 1 Mio. EUR, so dass sich eine Vergütung von insgesamt 50.000 EUR ergibt.

Beweis: Sachverständigengutachten

Der Beklagte hat den Bruttonachlass mit 1,5 Mio. EUR angesetzt, obwohl laut Sachverständigengutachten und später auch erzielten Verkaufserlös die im Nachlass befindliche Immobilie lediglich einen Wert von 900.000 EUR hatte und nach Abzug der Verbindlichkeiten noch weitere Vermögenswerte von 100.000 EUR bestanden.

_________________________

(Rechtsanwalt)

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