Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1045 Der Erbprozess, Bonefeld-Kroiß-Tanck, 5. Aufl. 2017 (zerb verlag)

Muster 8.19: Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Auseinandersetzungsplanes des Testamentsvollstreckers

Landgericht

– Zivilkammer –

Klage

Des Herrn F

– Kläger –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt

gegen

Rechtsanwalt R als Testamentsvollstrecker über den Nachlass des am 28.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblasser

– Beklagter –

wegen Feststellung.

Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen

Es wird festgestellt, dass der vom Beklagten aufgestellte und für verbindlich erklärte Teilungsplan vom 29.9.2016 zur Auseinandersetzung des Nachlasses des am 28.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblasser unwirksam ist.

Begründung:

_________________________

Der Testamentsvollstrecker hat in seinem von ihm für verbindlich erklärten Auseinandersetzungsplan in unzulässiger Weise nicht die Ausstattung des weiteren Miterben X vom 23.4.2007 im Rahmen des § 2050 BGB berücksichtigt. Demzufolge ist im Auseinandersetzungsplan keine Ausgleichung vorgenommen worden. Insofern besteht ein Feststellungsinteresse des Klägers.

Eine Erhebung einer Leistungsklage ist dem Kläger nicht möglich, da sich erst durch die Feststellung der vorzunehmenden Ausgleichung der ausgleichungspflichtige Mehrempfang des Miterben X durch den Beklagten als Testamentsvollstrecker zu ermitteln ist. Erst danach kann unter Zugrundelegung des Wertes der Ausgleichung ein neuer Auseinandersetzungsplan aufgestellt werden.

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(Rechtsanwalt)

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