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Im Hinblick auf die Frage einer unternehmensbezogenen Zuordnung der Themenzuständigkeit kommt – schon vor dem Hintergrund der zukünftig besonders hohen Komplexität der Regulierung – insbesondere die Einrichtung einer spezifischen Einheit zur Betreuung von CSR- bzw. Nachhaltigkeitsthemen in Betracht. Häufig indes werden auch Kommunikations- oder Personalabteilungen federführend hiermit betraut. Erwägenswert ist darüber hinaus aber auch eine Zuordnung der Themenverantwortung zur Compliance-Funktion. Compliance ist ein integraler Bestandteil nachhaltiger und guter Unternehmensführung, einer "Good Corporate Governance". Es besteht insoweit eine große inhaltliche Nähe zu etlichen CSR-relevanten Themen, beispielsweise bezogen auf Vorgaben für die Bereiche des Arbeitsrechts, des Datenschutzes, des Verbraucher- und Umweltschutzes sowie hinsichtlich der Vermeidung von Korruption und anderen Gesetzesverstößen (Wieland/Steinmeyer/Grüninger, Handbuch Compliance-Management, 2020, Teil I, 1.2 Rn 11 ff., Teil III; vgl. auch die Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex: https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de-DE/Documents/PDFs/Sustainability-Code/RNE_DNK_BroschuereA5_2020.aspx).

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