Rz. 79

Schuldet eine Partei die Hauptforderung und die andere Partei hat einen Kostenerstattungsanspruch, kann die Aufrechnung des Kostenerstattungsanspruchs mit der Hauptforderung gem. § 388 BGB erklärt werden. Dies kann insbes. dann vorkommen, wenn die ausgeurteilte Forderung immer noch sehr hoch ist, der Kläger aber insgesamt wegen einer viel größeren Forderung unterlegen ist.

 

Beispiel:

Der Kläger begehrt vom Beklagten Zahlung i.H.v. 100.000,00 EUR. Das Gericht verurteilt den Beklagten zur Zahlung i.H.v. 10.000,00 EUR. Die Kostenentscheidung lautet üblicherweise: Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu 9/10; der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu 1/10 zu tragen. Hier hat der Beklagte eine Kostenforderung gegen den Kläger und der Kläger eine Forderung aus dem Urteil gegen den Beklagten.

 

Rz. 80

 

Praxistipp:

Haben Sie die Wochenfrist zur Fertigung des eigenen Kostenfestsetzungsantrages einmal versehentlich übersehen (ich kenne keine Kanzlei, in der diese Frist notiert wird!), reichen Sie Ihr Gesuch möglichst rasch ein. Ist bereits ein Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen und zugestellt worden, so sollten Sie die Aufrechnung des auf Ihren Mandanten entfallenden Kostenerstattungsbetrags mit dem bereits festgesetzten Betrag erklären.

 

Rz. 81

Muster 7.3: Aufrechnungserklärung mit Kostenerstattungsanspruch

 

Muster 7.3: Aufrechnungserklärung mit Kostenerstattungsanspruch

Anrede,

in der vorbezeichneten Angelegenheit hat unser Auftraggeber einen Anspruch auf Zahlung gegen Ihren Mandanten aufgrund des Urteils des Prozessgerichts vom _________________________ zum Aktenzeichen – _________________________ –.

Aufgrund der Kostenentscheidung des Gerichts steht Ihrem Auftraggeber der noch nicht bezifferte Kostenerstattungsanspruch zu.

Namens und in Vollmacht unseres Auftraggebers erklären wir die

Aufrechnung

der diesem aus dem Urteil zustehenden Forderung mit der Kostenerstattungsforderung Ihres Auftraggebers. Wir haben diese Aufrechnungserklärung dem Gericht vorgelegt, mit der Aufforderung, Ihnen keine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen.

Eine Aufstellung über die Höhe der unserem Auftraggeber zustehenden Forderung haben wir beifügt. Unmittelbar nach Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses werden wir diese Forderung um die bezifferte Kostenforderung reduzieren (nebst anteiliger Zinsen).

Sollte Ihnen das Gericht eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses trotz unserer ausdrücklichen anderslautenden Aufforderung erteilen, gehen wir davon aus, dass Sie uns diese unverzüglich entwertet zur Verfügung stellen werden. Keine Partei kann hier ein Interesse daran haben, im Anschluss an die bisherige Auseinandersetzung noch im Wege der Zwangsvollstreckungsabwehrklage weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zu führen.

Selbstverständlich werden auch wir Ihnen die entwertete vollstreckbare Ausfertigung des Urteils des Prozessgerichts vom _________________________ zum Aktenzeichen – _________________________ – zukommen lassen, wenn die Forderung durch Ihren Mandanten erfüllt ist.

Dieses Schreiben wird Ihnen im Parteibetrieb mittels Zustellkarte zugestellt.

Abschrift anbei

Grußformel

 

Rz. 82

 

Hinweis:

Dieses Vorgehen ist nicht zulässig, wenn der RA einen Kostenfestsetzungsantrag gem. § 126 ZPO gestellt hat (der Gegner hat obsiegt und ihm ist PKH bewilligt). Gem. § 126 Abs. 2 Satz 2 ZPO kann in diesen Fällen nur mit einer Kostenforderung aufgerechnet werden, die im selben Rechtsstreit zugunsten der anderen Partei entstanden ist.

 

Rz. 83

Sinnvoll ist es hier, das Gericht gleich von der erfolgten Aufrechnung zu informieren.

 

Rz. 84

Muster 7.4: Aufrechnungsmitteilung an das Gericht

 

Muster 7.4: Aufrechnungsmitteilung an das Gericht

An das Prozessgericht I. Instanz

In Sachen

X ./. Y

– Aktenzeichen –

teilen wir mit, dass wir entsprechend dem in der Anlage beigefügten Schreiben vom _________________________ die Aufrechnung eines Teils der Hauptforderung mit der Kostenforderung erklärt haben. Das entsprechende Schreiben ist in Kopie beigefügt.

Das Schreiben wurde am _________________________ zugestellt. Der Zustellbeleg (Zustellkarte) ist ebenfalls beigefügt.

Es wird daher ausdrücklich beantragt,

die Aufrechnung zu berücksichtigen und keine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen.

Die ziffernmäßige Feststellung der Höhe des Kostenerstattungsanspruchs ist weiterhin erforderlich, um festzustellen, in welcher Höhe die zur Aufrechnung gestellte Forderung erloschen ist.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

Rechtsanwalt

 

Rz. 85

 

Hinweis:

Wenn Sie so vorgehen und das Gericht festsetzt, ohne die Aufrechnung zu berücksichtigen, ist die Zwangsvollstreckungsabwehrklage zulässig. Sie sollten allerdings erst das sofortige Beschwerdeverfahren führen und einen Einstellungsantrag stellen.

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