Rz. 42

 

Zum Thema

Jahnke/Thinesse-Wiehofsky, Unfälle mit Kindern und Arzthaftung bei Geburtsschäden, 1. Aufl. 2013, §2 Rn 340ff.

 

Rz. 43

Die gesetzliche Krankenversicherung kann zu späterer Zeit Krankengeld zahlen.

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