Rz. 42
Zum Thema
Jahnke/Thinesse-Wiehofsky, Unfälle mit Kindern und Arzthaftung bei Geburtsschäden, 1. Aufl. 2013, §2 Rn 340ff.
Rz. 43
Die gesetzliche Krankenversicherung kann zu späterer Zeit Krankengeld zahlen.
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