Rz. 60

Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs wird von zwei Faktoren bestimmt, nämlich erstens von der Höhe der gesetzlichen Erbquote und zweitens von dem Wert (Netto-Nachlass) und dem Bestand des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls (§§ 2303 Abs. 1 S. 2, 2311 BGB). Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Für die Berechnung des Anspruchs ist somit zunächst die Pflichtteilsquote zu bestimmen und anschließend kann der Pflichtteilsanspruch entsprechend dem Wert des Nachlasses errechnet werden.

Für die konkrete Ermittlung des Nachlasswertes ist so vorzugehen, dass in einem ersten Schritt der Bestand des Nachlasses festzustellen ist, d.h., dass diejenigen Vermögenspositionen vom Nachlass auszusondern sind, die für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs nicht berücksichtigt werden dürfen. Nachdem der Bestand des Nachlasses feststeht, ist der Wert der Nachlassgegenstände (Aktiva) zu ermitteln. Von den Aktiva des Nachlasses sind dann die Passiva, welche die Erblasserschulden und die Erbfallkosten darstellen, abzuziehen. Nach der Ermittlung des Nachlassbestandes ist aus dem Vergleich zwischen Aktiva und Passiva der Pflichtteil entsprechend der Quote zu berechnen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge