Rz. 54

Kommt es wegen einer Kündigung zu einem Arbeitsgerichtsverfahren und zeigt sich dabei, dass die Kündigung unwirksam ist, kann das Gericht bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis auflösen (§ 9 KSchG). Es wird dem Arbeitnehmer eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zusprechen, die einen Betrag von bis zu zwölf Monatsverdiensten erreichen kann (§ 10 KSchG).

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