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Der Arbeitsort muss sich grds. in der Nähe der Grenze befinden. Die Grenzgängerregelungen greifen aber unter Umständen auch, wenn der Grenzgänger nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes außerhalb der Grenzzone tätig wird. Nach den Grenzgängerregelungen mit Österreich und Frankreich geht die Grenzgängereigenschaft nicht verloren, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr als 20 % der Arbeitstage, höchstens an 45 Arbeitstagen im Kalenderjahr, außerhalb der Grenzzone für den Arbeitgeber beschäftigt wird. Wird er nicht während des gesamten Kalenderjahres in der Grenzzone beschäftigt, darf er nicht mehr als 20 % der Arbeitstage, jedoch höchstens an 45 Tagen, außerhalb der Grenzzone tätig werden (Österreich: BMF-Schreiben v. 30.1.1987, BStBl I 1987, 191; Frankreich: BMF-Schreiben v. 20.1.1980, BStBl I 1980, 88; Verständigungsvereinbarung zur Anwendung der Grenzgängerregelung BMF-Schreiben v. 16.2.2006, BStBl I 2006, 304). Aufgrund des ab dem 1.1.1994 geltenden neuen Art. 15a Abs. 2 DBA CH ist Grenzgänger, wer jeweils am Arbeitsende regelmäßig an seinen Wohnsitz in dem anderen Staat zurückkehrt (zur Befreiung aus der Grenzgängereigenschaft, Miessl, IStR 2002, 624). Unschädlich sind hierbei 60 Arbeitstage, an denen eine Rückkehr aus beruflichen Gründen an den Wohnsitz nicht erfolgt (s. zum DBA-Schweiz: BMF-Schreiben v. 7.7.1997 bzgl. leitender Angestellter von Kapitalgesellschaften, Art. 15 Abs. 4 DBA, BStBl I 1997, 723). Durch die Corona-Pandemie ergeben sich vielfältige Problemstellungen bei Grenzgängern, die der Empfehlung folgen, von zu Hause aus zu arbeiten, dies kann Einfluss auf Besteuerungsgrundsätze haben, wenn nach den DBA das Überschreiten einer bestimmten Anzahl an Tagen, an denen der eigentliche Tätigkeitsstaat nicht aufgesucht wird, zu einem Wechsel des Besteuerungsrechts führen kann. Homeoffice ist in den DBA nicht geregelt, zur Abmilderung negativer Besteuerungsfolgen während der Corona-Pandemie hat Deutschland Konsulationsvereinbarungen abgeschlossen mit Belgien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz (alle aktuellen Vereinbarungen: www.bundesfinanzministerium.de).

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