Rz. 27
Auch wenn es sich um einen Ersttäter handelt, kann die Wiedererteilung dann von der Beibringung eines positiven Gutachtens abhängig gemacht werden, wenn der Antragsteller eine erhebliche Straftat begangen hat (hier: vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs und Nötigung, VGH Bad.-Württ. zfs 2002, 103).
Vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann die Verwaltungsbehörde den Ausgang eines laufenden Strafverfahrens abwarten (VGH München NZV 2017, 590).
Achtung: Problemfall Unfallflucht
Ob eine "leichtere" Unfallflucht die Anordnung einer MPU rechtfertigt, ist umstritten.[5]
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