Rz. 27

Auch wenn es sich um einen Ersttäter handelt, kann die Wiedererteilung dann von der Beibringung eines positiven Gutachtens abhängig gemacht werden, wenn der Antragsteller eine erhebliche Straftat begangen hat (hier: vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs und Nötigung, VGH Bad.-Württ. zfs 2002, 103).

Vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann die Verwaltungsbehörde den Ausgang eines laufenden Strafverfahrens abwarten (VGH München NZV 2017, 590).

 

Achtung: Problemfall Unfallflucht

Ob eine "leichtere" Unfallflucht die Anordnung einer MPU rechtfertigt, ist umstritten.[5]

[5] Siehe hierzu Himmelreich u.a., DAR 2011, 288.

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