Rz. 200
Die gesetzliche Altersgrenze lag für Beamte und Richter bis 2011 grundsätzlich bei 65 Jahren, für Berufssoldaten und Vollzugsbeamte teils deutlich niedriger. Die Altersgrenze ist wie bei der gesetzlichen Rente für Beamte und Richter schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
Rz. 201
Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau[190] unter Berufung auf das Zahlenmaterial des statistischen Bundesamtes ist die vorzeitige Pensionierung bei den Beamten die Regel und nicht die Ausnahme. 2014 erfolgt durchschnittlich der Eintritt in den Ruhestand 2014 bereits mit 62 Jahren (u.a. aufgrund von Dienstunfähigkeit).[191] Von den insgesamt rund 66.000 Neupensionären des Jahres 2016 wurden 17 % wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.[192]
Rz. 202
Ein auffallend niedriges Pensionsalter hatten Beamte von Post, Postbank und Telekom (57,5 Jahre) sowie Bahnbeamte der Bahn (zuletzt 61,8 Jahre).
Rz. 203
Übersicht 6.6: Durchschnittliches Eintrittsalter in den Ruhestand 1993–2014[193]
aa) Statistisches Bundesamt
Rz. 204
Das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG)[194] sieht vor, dass Statistiken vom Statistischen Bundesamt (§ 12 Abs. 1 FPStatG) über das Personal im öffentlichen Dienst (Personalstandstatistik, § 6 FPStatG) und die Empfänger von Versorgungsbezügen (Versorgungsempfängerstatistik, § 7 FPStatG Sonderversorgungsempfängerstatistik, § 8 FPStatG) geführt werden (§ 1 Nrn. 4–6 FPStatG). Die Statistiken erstrecken sich auf das Personal von Bund, Ländern und Gemeinden, ferner auf Zweckverbände und SVT (§ 2 FPStatG).
Rz. 205
Das statistische Bundesamt (www.destatis.de) veröffentlicht regelmäßig (jährlich) Tabellen zum (auch vorgezogenen) Pensionierungsalter von Ruhegehaltsempfängern (Mann/Frau).[195] Auf diese öffentlich zugänglichen Zahlen wird verwiesen. Es wird differenziert:
▪ | Gesamtschau | ||||||||||
▪ | Bundesbereich[196]
|
||||||||||
▪ | Bundesländer[197]
|
||||||||||
▪ | Kommunaler Bereich[198] | ||||||||||
▪ | Sozialversicherung[199] |
Rz. 206
Besondere Berufsgruppen erhalten eine Einzelbetrachtung (wie Soldaten, Vollzugsdienst; Schuldienst).
Rz. 207
Die Tabelle IV.7 unterscheidet die Versorgungszugänge von Ruhegehaltsempfängern nach vorzeitiger Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit (nach Altersstufen), dem Erreichen der Altersgrenze (dabei differenziert u.a. besondere Altersgrenze, Regelgrenze) und Vorruhestandsregelung.
Rz. 208
Die Tabelle IV.8 erfasst Versorgungszugänge von Ruhegehaltsempfängern je Bundesland. Die Tabellen IV.8a enthalten länderspezifische Zahlen zum Schuldienst, die Tabellen IV.8b zum Vollzugsdienst und die Tabellen IV.8c zu den übrigen Bereichen.
Rz. 209
Die Tabelle IV.9 (Tabelle 6.36, Rdn 210)[200] enthält das Durchschnittsalter der Ruhegehaltsempfänger bei Eintritt in den Ruhestand:
Rz. 210
Tabelle 6.36: Durchschnittsalter Ruhegehaltsempfänger (Mann/Frau) bei Eintritt in den Ruhestand
bb) Nordrhein-Westfalen
Rz. 211
Das Lebensalter von Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen bei Ei...
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