Rz. 204
Das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG)[194] sieht vor, dass Statistiken vom Statistischen Bundesamt (§ 12 Abs. 1 FPStatG) über das Personal im öffentlichen Dienst (Personalstandstatistik, § 6 FPStatG) und die Empfänger von Versorgungsbezügen (Versorgungsempfängerstatistik, § 7 FPStatG Sonderversorgungsempfängerstatistik, § 8 FPStatG) geführt werden (§ 1 Nrn. 4–6 FPStatG). Die Statistiken erstrecken sich auf das Personal von Bund, Ländern und Gemeinden, ferner auf Zweckverbände und SVT (§ 2 FPStatG).
Rz. 205
Das statistische Bundesamt (www.destatis.de) veröffentlicht regelmäßig (jährlich) Tabellen zum (auch vorgezogenen) Pensionierungsalter von Ruhegehaltsempfängern (Mann/Frau).[195] Auf diese öffentlich zugänglichen Zahlen wird verwiesen. Es wird differenziert:
▪ | Gesamtschau | ||||||||||
▪ | Bundesbereich[196]
|
||||||||||
▪ | Bundesländer[197]
|
||||||||||
▪ | Kommunaler Bereich[198] | ||||||||||
▪ | Sozialversicherung[199] |
Rz. 206
Besondere Berufsgruppen erhalten eine Einzelbetrachtung (wie Soldaten, Vollzugsdienst; Schuldienst).
Rz. 207
Die Tabelle IV.7 unterscheidet die Versorgungszugänge von Ruhegehaltsempfängern nach vorzeitiger Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit (nach Altersstufen), dem Erreichen der Altersgrenze (dabei differenziert u.a. besondere Altersgrenze, Regelgrenze) und Vorruhestandsregelung.
Rz. 208
Die Tabelle IV.8 erfasst Versorgungszugänge von Ruhegehaltsempfängern je Bundesland. Die Tabellen IV.8a enthalten länderspezifische Zahlen zum Schuldienst, die Tabellen IV.8b zum Vollzugsdienst und die Tabellen IV.8c zu den übrigen Bereichen.
Rz. 209
Die Tabelle IV.9 (Tabelle 6.36, Rdn 210)[200] enthält das Durchschnittsalter der Ruhegehaltsempfänger bei Eintritt in den Ruhestand:
Rz. 210
Tabelle 6.36: Durchschnittsalter Ruhegehaltsempfänger (Mann/Frau) bei Eintritt in den Ruhestand
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