Rz. 35

Hier erfolgt eine Anpassung der Verweisung auf das Vertretungsrecht der OHG – entsprechende Anwendung des § 124 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 4 bis 6 HGB. Auf § 124 Abs. 3 HGB erfolgt kein Verweis, "weil die Partnerschaftsgesellschaft mangels Kaufmannseigenschaft keinen Prokuristen bestellen kann".[54]

[54] Schäfer/Habersack, § 4 Rn 10.

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