Rz. 264
Der Vermieter, der nicht den Ausgang des Streits über das Erbrecht abwarten will, sollte einen Antrag auf Nachlasspflegschaft stellen, damit er gegen den Nachlasspfleger die Ansprüche geltend machen kann.
Rz. 265
Muster 6.48: Anzeige eines sicherungsbedürftigen Nachlasses
Muster 6.48: Anzeige eines sicherungsbedürftigen Nachlasses
Muster: Anzeige eines sicherungsbedürftigen Nachlasses
An das
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
_________________________
Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben _________________________
Az. _________________________
Hiermit zeige ich an, dass ich _________________________ vertrete, Vollmacht anbei.
Ich stelle hiermit den Antrag:
Für die unbekannten Erben der _________________________, geboren _________________________, verstorben _________________________ in _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, wird Nachlasspflegschaft angeordnet.
Begründung:
I. Persönliche Verhältnisse
Am _________________________ ist _________________________ in _________________________ verstorben. Die Verstorbene war verwitwet. Die Erblasserin hinterließ eine Tochter, die enterbt wurde.
Wer die testamentarischen Erben sind und wo sie sich aufhalten mögen, kann unser Mandant nicht sagen. Die Erben sind somit unbekannt.
II. Vermögensverhältnisse
Immobilienvermögen: _________________________
Bankguthaben: _________________________
Sonstige Nachlassgegenstände: _________________________
Zum Nachlass gehören außerdem wertvolle Möbelstücke, Bilder und eine Münzsammlung. Die Gegenstände befinden sich in der Wohnung, zum Teil auch als Leihgabe bei der Wanderausstellung _________________________.
III. Unbekanntheit der Erben
Ein eindeutiges Testament hat die Verstorbene, soweit erkennbar, nicht hinterlassen. Der Erbe ist somit unbekannt.
IV. Sicherungsbedürfnis
Ohne Eingreifen des Nachlassgerichts ist der Bestand des Nachlasses gefährdet.
Der Erblasser hat keinen Bevollmächtigten hinterlassen, der sich um die Vermögensbelange kümmert. Es muss die Wohnung gesichert und versorgt werden.
V. Hilfsantrag
Hilfsweise stellen wir den Antrag auf Anordnung der Klagepflegschaft. Berechtigung zur Antragstellung:
Unser Mandant hat Mietforderungen gegen die Erblasserin. In der Anlage überreiche ich folgende Unterlagen:
1. | _________________________ |
2. | _________________________ |
3. | _________________________ |
VI. Zuständigkeit
Das Nachlassgericht ist gem. § 343 Abs. 1 FamFG sachlich und örtlich zuständig, da die Erblasserin ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich des angerufenen Nachlassgerichts hatte.
VII. Keine Vorschusspflicht
Der Antragsteller ist nicht vorschusspflichtig, da Kostenschuldner die Erben sind.[284]
(Rechtsanwalt)
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