Rz. 93

Die Marktrisikoprämie stellt die Risikoprämie auf den sicheren Zins dar, die ein Investor verlangen würde, wenn er in das Marktportfolio investieren würde. Die Bestimmung der Marktrisikoprämie erfolgt in der Bewertungspraxis durch einen vergleichenden Rückgriff auf die Rendite öffentlich notierter Staatsanleihen und der Entwicklung von Aktienrenditen.[171] Kapitalmarktuntersuchungen langjähriger Betrachtungszeiträume unter Berücksichtigung des CAPM haben gezeigt, dass Investitionen in Aktien in der Vergangenheit höhere Renditen erzielt haben als Anlagen in risikoarme Gläubigerpapiere.[172]

 

Rz. 94

Die künftig erwartete Marktrisikoprämie lässt sich auf Grundlage des CAPM aus der Differenz zwischen der Rendite risikobehafteter Wertpapiere, beispielsweise auf Basis eines Aktienindex, und den Renditen (quasi) risikofreier Kapitalmarktanlagen abschätzen.[173] Damit stellt sich folgender Zusammenhang dar:

Marktrisikoprämie = Rendite Marktportfolio – Basiszinssatz

Sowohl in der Betriebswirtschaftslehre als auch in der Bewertungspraxis sowie der Rechtsprechung ist jedoch seit Jahren umstritten, welche Kapitalmarktuntersuchungen eine geeignete Grundlage für die Ableitung der Marktrisikoprämie für die Unternehmensbewertung darstellen.[174] So ist die beobachtbare Marktrisikoprämie von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst, wie z.B. von der Art der Durchschnittsbildung, dem Betrachtungszeitraum und dem Renditeintervall.[175] Die zu bestimmende künftige Marktrisikoprämie stellt infolge der Uneinheitlichkeit in Bezug auf die Erhebung der Vergangenheitsdaten und der Unsicherheit bezüglich der Fortschreibbarkeit der ermittelten Werte in der Zukunft stets eine Schätzgröße dar. Für Bewertungen vor Berücksichtigung von persönlichen Steuern geht der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zurzeit von einer Marktrisikoprämie in einer Bandbreite von 6,0 % bis 8,0 % aus. Der Bewerter ist angehalten, anhand eigener Analysen einen konkreten Wert festzulegen und zu begründen.[176]

[171] Vgl. Bewertung und Transaktionsberatung, 2018, Abschnitt A, Rn 352.
[172] Vgl. Stehle, WPg 2004, 921.
[173] Vgl. Bewertung und Transaktionsberatung, 2018, Abschnitt A, Rn 345.
[174] Eine Übersicht geben Franken/Schulte, Rechtshandbuch Unternehmensbewertung, § 6 Rn 6.43 ff.
[175] Vgl. Reese, Schätzung von Eigenkapitalkosten für die Unternehmensbewertung, 2007, S. 30.
[176] Für die Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern wird aktuell eine Bandbreite von 5 % bis 6,5 % empfohlen, vgl. https://www.idw.de/idw/idw-aktuell/neue-kapitalkostenempfehlungen-des-faub/120158.

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