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Auch das luxemburgische Recht[45] kennt kein Konzernrecht im eigentlichen Sinne. Es gibt die Holdinggesellschaft, die als Dachgesellschaft die Anteile der abhängigen Unternehmen verwaltet und diese einheitlich leitet. Die Holdinggesellschaft hat die Vermeidung der Doppelbesteuerung der Gesellschaften, die sich in ihr zusammengeschlossen haben, zum Ziel.

[45] Vgl. hierzu Opitz, in: Wegen/Spahlinger/Barth, GesR des Auslands, Teil Luxemburg (Stand: 9/2020), Rn 458 ff.

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