1. Rechtliche Grundlagen

 

Rz. 20

Das LPartG spricht in § 15 LPartG nur von Aufhebung der Lebenspartnerschaft, ohne – wie im Eherecht – zwischen Aufhebung und Ehescheidung zu unterscheiden. Seit dem 1.1.2005 sieht das Gesetz allerdings in § 15 Abs. 2 LPartG auch die Möglichkeit der Aufhebung wegen eines Willensmangels unter Verweis auf § 1314 Abs. 2 Nr. 1–4 BGB vor.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft wird dementsprechend entweder durch den Tod eines der Lebenspartner oder durch einen Gerichtsbeschluss, einen Aufhebungsbeschluss nach § 15 Abs. 1 LPartG, aufgelöst, parallel zur Ehescheidung.[28]

 

Rz. 21

Nach § 15 Abs. 2 LPartG hebt das Gericht die Lebenspartnerschaft auf, wenn

die Lebenspartner seit einem Jahr getrennt leben und beide Lebenspartner die Aufhebung beantragen oder der Antragsgegner der Aufhebung zustimmt, § 15 Abs. 2 Nr. 1a LPartG,
die Lebenspartner seit einem Jahr getrennt leben und nicht erwartet werden kann, dass die partnerschaftliche Lebensgemeinschaft wiederhergestellt werden kann, § 15 Abs. 2 Nr. 1b LPartG,
ein Lebenspartner die Aufhebung beantragt und die Lebenspartner seit 3 Jahren getrennt leben, § 15 Abs. 2 Nr. 2 LPartG,
die Fortsetzung der Lebenspartnerschaft für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Lebenspartners liegen, eine unzumutbare Härte wäre, § 15 Abs. 2 Nr. 3 LPartG.
[28] Ausnahmefall: Erlöschen durch Konsumtion im Falle einer Geschlechtsumwandlung und anschließender Eheschließung mit demselben Partner/in, OLG Nürnberg FamRZ 2016, 154.

2. Antrag auf Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

 

Rz. 22

Lebenspartnerschaftssachen i.S.d. § 269 FamFG sind nach § 270 FamFG nach den entsprechenden Bestimmungen des FamFG für Eheleute abzuwickeln.

 

Rz. 23

Muster 6.1: Antrag auf Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

 

Muster 6.1: Antrag auf Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

An das Amtsgericht

– Familiengericht –

_________________________

Antrag auf Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Antrag

des Herrn _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragstellers –

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________

gegen

Herrn _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragsgegner –

Verfahrenswert: vorläufig _________________________ EUR

Unter Bezugnahme auf die beigefügte Verfahrensvollmacht bestelle ich mich zum Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers.

Es wird beantragt,

die am _________________________ unter Lebenspartnerschaftsregister-Nr. _________________________ beim Standesamt in _________________________ begründete Lebenspartnerschaft der Beteiligten aufzuheben.

Begründung:

1.

Die Beteiligten haben am _________________________ in _________________________ unter Register-Nr. _________________________ eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet. Eine Kopie der Lebenspartnerschaftsurkunde ist als Anlage Ast 1 beigefügt.

Beide Lebenspartner sind deutsche Staatsangehörige.

2. Der Aufhebungsantrag wird auf § 15 Abs. 2 Nr. 1a LPartG gestützt.

Die Beteiligen leben seit mehr als einem Jahr getrennt, nämlich seit dem Auszug des Antragstellers aus der gemeinsamen Wohnung am _________________________. Der Antragsgegner wird der Aufhebung der Lebenspartnerschaft zustimmen.

[Alternativ:]

Der Aufhebungsantrag wird auf § 15 Abs. 2 Nr. 1b LPartG gestützt.

Die Beteiligten leben seit mehr als einem Jahr getrennt, nämlich seit dem Auszug des Antragstellers aus der gemeinsamen Wohnung am _________________________.

Der Antragsteller ist aufgrund der Zerwürfnisse zwischen den Lebenspartnern unter keinen Umständen mehr bereit, die partnerschaftliche Lebensgemeinschaft wieder herzustellen, selbst wenn der Antragsgegner an der Lebenspartnerschaft festhalten sollte.

Es kann dementsprechend nicht erwartet werden, dass die partnerschaftliche Lebensgemeinschaft wieder hergestellt wird.

[Alternativ:]

Der Aufhebungsantrag wird auf § 15 Abs. 2 Nr. 2 LPartG gestützt:

Die Beteiligten leben seit dem _________________________ voneinander getrennt. Zum damaligen Zeitpunkt hat der Antragsteller zunächst eine Trennung innerhalb der gemeinsam genutzten Wohnung herbeigeführt und ist am _________________________ endgültig aus dieser Wohnung ausgezogen. Die Dreijahresfrist des § 15 Abs. 2 Nr. 2 LPartG ist dementsprechend abgelaufen, so dass die Lebenspartnerschaft aufzuheben ist, selbst wenn der Antragsgegner dem widersprechen sollte.

[Alternativ:]

Der Aufhebungsantrag wird auf § 15 Abs. 2 Nr. 3 LPartG gestützt:

Dem Antragsteller ist die Fortsetzung der Lebenspartnerschaft aus Gründen, die in der Person des Antragsgegners liegen, unzumutbar.

Diese unzumutbare Härte sieht der Antragsteller insbesondere in Folgendem:

_________________________ [Hier ist zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Lebenspartnerschaft unter Beweisantritt vorzutragen].

3. Lebenspartnerschaftssachen i.S.d. § 269 FamFG sind anderweitig nicht anhängig.
4.

Die Beteiligten haben durch den in Kopie als Anlage Ast 2 beigefügten Lebenspartnerschaftsvertrag den Güterstand der Gütertrennung vereinbart. Sie haben zudem wechselseitig auf nachpartnerschaftliche ...

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