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Der Erwerber kann gegen den Vergütungsanspruch des Bauträgers die mangelhafte Leistung einwenden.[31] Der Erwerber kann bei allen Raten wegen Baumängeln die Zahlung in einem angemessenen Verhältnis zum voraussichtlichen Beseitigungsaufwand verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht dient dem berechtigten Interesse des Erwerbers an zügiger Mängelbeseitigung und bezweckt die Ausübung von Druck auf den Bauträger.[32] Die Höhe des Einbehaltes richtet sich nach § 641 Abs. 3 BGB. Die Klägerin der Vergütungsklage muss darlegen und beweisen, dass ein von der Beklagten zu Recht geltend gemachtes Leistungsverweigerungsrecht erloschen ist.

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