Rz. 114

Dieses o.g. 5-Stufen-Modell soll nun anhand eines Beispiels durchgerechnet werden. Im Anhang ist das entsprechende Blanko-Muster abgedruckt (Anhang siehe § 14 Rdn 32), welches der Anwalt nur noch kopieren muss und für seinen Sachverhalt verwenden kann.

 

Beispiel

Ehemann ist Alleinverdiener, Nettoeinkommen 2.500,00 EUR, fixe Kosten 1.250,00 EUR, 15-jähriger Sohn, Mitarbeitspflicht des Ehemanns im Haushalt laut Absprache 0 %, die nicht erwerbstätige Hausfrau verunglückt tödlich, Haushaltstyp 2, Tabelle 2, IFH-Tabelle/Schah Sedi, § 5 Rn 5 ff., Haftung 100 %, das Kind beteiligt sich 1 Std./Tag an der Hausarbeit.

Lösung: Berechnung des Haushaltsführungsschadens des Witwers

 
1. Schritt monatlicher Arbeitsbedarf reduzierter Haushalt
3 Personenhaushalt   222,98 Std./Monat  
Zuschlag Kind   133,06 Std./Monat  
  = 356,04 Std./Monat  
 
2. Schritt Mithilfepflicht Hinterbliebene
Abzug Monatsstunden: 0 Ehegatte      
  30,1 Kind = 325,73 Std./Monat
 
3. Schritt Multiplikation der errechneten Stundenzahl mit Stundenlohn einer Hilfskraft
325,73 Std./Monat

TVÖD E6 10,93 EUR/Std. (Tabelle 7, IFH-Tabelle/Schah Sedi, § 10 Rn 3)

= 3.560,22 EUR/Monat
 
4. Schritt Aufteilung des errechneten Nettobetrages auf Hinterbliebene gem. Quote Tabelle 4 Rdn 108
66,7 (2/3) Prozent = 2.373,48 EUR mtl. netto  
       
5. Schritt Unterhaltsersparnis  
Nettoeinkommen Ehemann: 2.500,00 EUR mtl.  
abzgl. fixe Kosten: – 1.250,00 EUR mtl.  
= 1.250,00 EUR mtl.  

davon Abzug Unterhaltsquote der Getöteten (Ehefrau)

 
 

35 %

(Tabelle 1 Rdn 29)

= 437,50 EUR

(35 % von 1.250,00 EUR)
Zwischenergebnis:  

= 927,18 EUR mtl.

(2.373,48 EUR – 437,50 EUR)
evtl. Mithaftung 100 % Haftung   = 1.935,98 EUR mtl.
evtl. Quotenvorrecht     = 1.935,98 EUR mtl.
Ergebnis Anspruch Haushaltsführungsschaden = 1.935,98 EUR mtl.

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