Rz. 108

Folgende Quoten werden vorgeschlagen:

Tabelle 4: Aufteilung auf Hinterbliebene nach Quoten

 
Konstellation Quote
Hinterbliebener ohne Kinder Hinterbliebener 100 %
Hinterbliebener und 1 Kind Hinterbliebener ⅔ (66,7 %)
Kind ⅓ (33,3 %)
Hinterbliebener und zwei Kinder Hinterbliebener ½ (50 %)
Kind 1 ¼ (25 %)
Kind 2 ¼ (25 %)
Hinterbliebener und drei Kinder Hinterbliebener 2/5 (40 %)
Kind 1 1/5 (20 %)
Kind 2 1/5 (20 %)
Kind 3 1/5 (20 %)

Diese Quoten basieren auf der Rechtsprechung des BGH (BGH VersR 1984, 875; BGH VersR 1972, 176)

 

Rz. 109

In dem Fall, in dem die Nur-Hausfrau verstirbt und der Witwer Ansprüche wegen des Haushaltsführungsschadens geltend macht, ist ausnahmsweise noch ein fünfter Schritt durchzuführen, der den Mandanten zwar schwer verständlich zu machen, jedoch nach der Rechtsprechung zu berücksichtigen ist. Hierbei handelt es sich um die Unterhaltsersparnis des Witwers.

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