Rz. 58
Bevor auf die rechtlichen Grundlagen eingegangen wird, soll zur besseren praktischen Verständlichkeit ein Kurzüberblick über die bei der Mandatserteilung ständig wiederkehrenden klärungsbedürftigen Fragen gegeben werden:
▪ | In wessen Namen wird das Mandat[147] erteilt? |
▪ | Liegt die erforderliche Ermächtigung vor und woraus ergibt sie sich? |
▪ | Ist der Wirtschaftsplan genehmigt? Gilt er für das Folgejahr fort?[148] Wurden Gesamt- und Einzelwirtschaftsplan genehmigt? Genügt der Genehmigungsbeschluss dem Bestimmtheitsgrundsatz? |
▪ | Führt der Verzug mit einzelnen Raten zur Fälligkeit des gesamten Jahresrestbetrages?[149] |
▪ | Kann jetzt schon ein Antrag auf künftige Leistung gestellt werden? |
▪ | Liegen alle Unterlagen (Wirtschaftsplan, Beschlussprotokolle, Teilungserklärung, ggf. Verwaltervertrag) vor? |
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