Rz. 20

Aus der Tatsache, dass sich der Angeklagte nicht gegen die Beschlagnahme seiner Fahrerlaubnis zur Wehr gesetzt hat, darf nicht auf seine Täterschaft geschlossen werden (OLG Hamm zfs 1991, 321).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge