Rz. 78
Entweder: §§ 79, 31 Abs. 1 VwVfG i.V.m. §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2, 3, evtl. § 193 BGB.
Rz. 79
Oder: § 57 Abs. 2 VwGO, § 222 ZPO, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2, 3, evtl. § 193 BGB. In beiden Fällen errechnet sich die Frist letztendlich über das BGB.
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