Rz. 19
Danach kann von Strafe abgesehen werden, wenn bei Fällen mit bedeutendem Schaden im ruhenden Verkehr der Täter sich innerhalb von 24 Stunden freiwillig meldet (zu den Einzelheiten siehe § 43 Rdn 53 ff.).
Rz. 20
Achtung: Punkteintrag
Eine solche Entscheidung wird allerdings in Flensburg eingetragen und mit drei Punkten bewertet.
Deshalb sollte der Verteidiger in diesen Fällen eher eine Einstellung gem. § 153a StPO anstreben.
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