Rz. 19

Danach kann von Strafe abgesehen werden, wenn bei Fällen mit bedeutendem Schaden im ruhenden Verkehr der Täter sich innerhalb von 24 Stunden freiwillig meldet (zu den Einzelheiten siehe § 43 Rdn 53 ff.).

 

Rz. 20

 

Achtung: Punkteintrag

Eine solche Entscheidung wird allerdings in Flensburg eingetragen und mit drei Punkten bewertet.

Deshalb sollte der Verteidiger in diesen Fällen eher eine Einstellung gem. § 153a StPO anstreben.

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