Rz. 9

Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen in Textform widerrufen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein und sämtliche Vertragsunterlagen mit einer deutlich gestalteten Belehrung über das Widerrufsrecht erhalten hat. Wenn die Unterlagen gem. § 8 Abs. 2 VVG nicht oder nicht vollständig übersandt werden, kann der Versicherungsnehmer jederzeit, auch nach Ablauf von mehreren Jahren, den Vertrag widerrufen. Insoweit besteht ein "ewiges Widerrufsrecht".[5]

Dieses Widerrufsrecht besteht nicht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat und Versicherungsverträgen über eine vorläufige Deckung.

[5] Langheid/Rixecker/Rixecker, § 8 VVG Rn 5.

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