Rz. 61

Die Verkehrsregelungspflicht ist die Pflicht, Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen so anzubringen, dass der Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gefahrlos, sicher und zügig fließt. Sie beinhaltet insgesamt die Pflicht, den Verkehr möglichst gefahrlos zu lenken und zu leiten, nicht aber die Pflicht zur Aufstellung von Verkehrszeichen.

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