Rz. 375

Muster 51.34: Gegner auf Gegenfahrbahn

 

Muster 51.34: Gegner auf Gegenfahrbahn

Zur genannten Unfallzeit befuhr das Fahrzeug des Mandanten die im beigefügten Fragebogen genannte Straße. Entgegen kam das bei Ihnen versicherte Fahrzeug. Der Fahrer des bei Ihnen versicherten Fahrzeugs geriet auf die – aus seiner Fahrtrichtung gesehen – linke Fahrbahn, d.h. die Fahrbahn, welche vom Fahrzeug des Mandanten befahren wurde. Hierbei wurde das Fahrzeug des Mandanten erfasst. Wegen des Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot des § 2 StVO besteht daher eine alleinige Haftung auf Ihrer Seite (OLG Hamm v. 8.9.2015 – I-9 U 131/14, RuS 2015, 518; OLG Frankfurt v. 4.3.2014 – 15 U 144/12, Schaden-Praxis 2014, 295; OLG München v. 16.5.2008 – 10 U 1701/07, juris).

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