Rz. 367

Muster 51.27: Auffahrunfall im fließenden Verkehr

 

Muster 51.27: Auffahrunfall im fließenden Verkehr

Zur genannten Unfallzeit befand sich das Fahrzeug des Mandanten an dem im beigefügten Fragebogen genannten Unfallort. Der Fahrer musste das Fahrzeug verkehrsbedingt anhalten. Auf das ordnungsgemäß angehaltene Fahrzeug fuhr der Fahrer des bei Ihnen versicherten Fahrzeugs auf. Hierin liegt ein schuldhafter Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 1 StVO, der zur alleinigen Haftung Ihrer Seite führt und hinter dem die einfache Betriebsgefahr des auf Seiten unserer Mandantschaft beteiligten Fahrzeugs zurücktritt. Fährt jemand auf ein vor ihm befindliches Fahrzeug auf, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass er entweder nicht den notwendigen Sicherheitsabstand eingehalten, bzw. nicht die gebotene Sorgfalt bei der Beobachtung des vor ihm fahrenden Verkehrs beachtet hat, ggf. auch einfach zu schnell gefahren ist. Im Wege des Anscheinsbeweises wird ein schuldhafter Verstoß gegen § 4 Abs. S. 1 StVO (BGH MDR 2007, 717; KG v. 20.11.2013 – 22 U 72/13, MDR 2014, 339; OLG München v. 14.2.2014 – 10 U 3074/13) angenommen.

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