Rz. 135

Bei der Parlamentswahl vom 25.9.2022 hat das Mitte-Rechts-Bündnis das Rennen für sich entscheiden können. Die von Giorgia Meloni geführte Partei Fratelli d’Italia erhielt 26 % der Stimmen. In einer Koalition mit der Berlusconi-Partei Forza Italia (8,3 %) und der von Salvini angeführten Lega (8,9 %) konnte sowohl im Parlament wie auch im Senat eine solide Mehrheit erreicht werden. Dies hat zur Folge, dass das Wahlprogramm der rechten Koalitionsparteien gute Chancen hat, umgesetzt zu werden.

 

Rz. 136

Das Wahlprogramm von Fratelli d’Italia[72] beinhaltet auch eine Vereinfachung des Besteuerungssystems. Unter anderem wird das Ziel verfolgt, die Steuergesetze in einem einzigen Gesetzbuch zusammenzuführen.

 

Hinweis

Von einer Steuerreform würden jedenfalls auch Einwanderer profitieren, da die aktuellen steuerlichen Sonderregelungen für Einwanderer befristet sind.

 

Rz. 137

In dem Wahlprogramm heißt es, dass es "nicht nur um eine einfache Reform des Steuersystems" geht. Vielmehr ist beabsichtigt, die Steuerlast durch die breite Einführung einer Pauschalbesteuerung zu senken, um damit die Steuerlast zu senken und durch mehr Gerechtigkeit die Bereitschaft zur Entrichtung von Steuern zu erhöhen. Inwieweit diese Ziele erreicht werden können, bleibt abzuwarten. Für das italienische Besteuerungssystem, welches zum Teil sehr unübersichtlich ist, wäre es von Vorteil, wenn die Regelungen durch die Einführung von Pauschalsteuern vereinfacht werden könnten. Ob damit auch die Bereitschaft zur Entrichtung von Steuern bei den Italienern erhöht werden kann, steht auf einem anderen Blatt, zumal es hier historische Gründe gibt, die in der Gesellschaft fest verwurzelt sind.

 

Rz. 138

Einen ersten Schritt hat man mit dem Haushaltsgesetz für 2023 getan, welches eine Reihe von Entlastungen auf den Weg gebracht hat.[73] Wie bereits dargestellt, wurde gleichzeitig die Einkunftsgrenze bei Kleinunternehmern, die für eine Pauschalbesteuerung optieren, auf 85.000 EUR angehoben (siehe Rdn 88 ff.).

[73] Bilancio di preisione dello Stato per l’anno finanziario 2023 e bilancio pluriennale per il triennio 2023–2025 – Legge die Bilancio vom 29.12.2022, Nr. 197.

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