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Italien hat in den letzten Jahren eine Reihe von Gesetzen auf dem Weg gebracht, um die Zuwanderung von Ausländern nach Italien zu fördern. Mit dem Zuzug von Ausländern soll auch der Konsum gefördert werden. Italien versucht, durch die steuerlichen Regelungen für zahlungskräftige Einwanderer attraktiv zu sein, indem diesen eine Reihe von steuerlichen und sonstigen Vorteilen gewährt wird. Die Steuerprogramme sind zeitlich befristet. Die Fristen variieren je nach Steuerprogramm. Verlegt der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz wieder von Italien zurück ins Ausland, so wird jedenfalls sein Vermögen nicht besteuert. Eine Wegzugsbesteuerung kennt Italien nicht. Der italienische Staat geht davon aus, dass die Zeiträume so bemessen sind, dass ein Wegzug nach Ablauf der steuerlich begünstigten Veranlagungszeiträume eher die Ausnahme darstellt. Im Einzelfall kann vielleicht sogar ein zeitlich befristeter Umzug nach Italien für einen überschaubaren Zeitraum aufgrund der Steuerersparnis zur individuellen Steuerlast in Deutschland wirtschaftlich sinnvoll sein. Eine genaue und frühzeitige Planung des Zuzugs ist dabei allerdings unerlässlich.

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