Rz. 348

Die Übertragung von Immobilien im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist gem. § 3 Nr. 1 S. 1 GrEStG grunderwerbsteuerfrei.[647]

[647] Ausführlich Rißmann/Unger, Die Erbengemeinschaft, § 18 Rn 86 ff.

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