Rz. 140
Wie auch im Rahmen des Arbeitslosengeldrechts die Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung keinen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld gegen die Bundesagentur für Arbeit begründet (siehe § 3 Rdn 429), wird auch nicht allein durch das Entrichten von Beiträgen an den Pensionssicherungsverein Insolvenzschutz im Rahmen des BetrAVG geschaffen.[121]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen