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Nach § 66 SGB V sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Mitgliedern bei der Überprüfung und Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arzt behilflich zu sein. Krankenkassen sind heute z.T. äußerst aktiv in der Unterstützung ihrer Mitglieder. Nicht selten ist es die Krankenkasse, die ihre Mitglieder auf mögliche Behandlungsfehler aufmerksam macht. Dann bieten sie den Patienten an, die Krankenunterlagen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung auf mögliche Behandlungsfehler überprüfen zu lassen. Dort gibt es eine Regressabteilung, in der Mediziner aller Fachrichtungen Behandlungsunterlagen auf mögliche Behandlungsfehler überprüfen.

Dieses Gutachten ist für den Patienten kostenfrei.

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