Rz. 149

Die Konsequenz aus der Feststellung eines groben Behandlungsfehlers ist, dass der Arzt seinerseits den Nachweis führen muss, dass der schwere Behandlungsfehler nicht kausal für den eingetretenen Schaden war.[300] Nach neuester Rechtsprechung des BGH soll es zur Beweislastumkehr beim groben Behandlungsfehler auch bei Eintritt eines noch unbekannten Gesundheitsschadens kommen[301] sowie bei Verletzung der elementaren medizinischen Grundregeln.[302] Das unbemerkte Zurücklassen eines Bauchtuchs im Bauchraum soll nunmehr keinen groben Behandlungsfehler mehr darstellen.[303] Gelingt dem Arzt dieser Nachweis nicht, ist von einer Ursächlichkeit des schweren Behandlungsfehlers für den festgestellten Schaden auszugehen, solange der Behandlungsfehler generell geeignet ist, den entsprechenden Schaden herbeigeführt zu haben.

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