Rz. 48

Wenn jemand aufgrund der Verletzungsfolgen sein Hobby nicht mehr ausüben kann, ist dies ein Bemessungskriterium für das Schmerzensgeld. Gleiches gilt für den entgangenen Urlaub und die entgangene Lebensfreude, wie z.B. der Verlust der Fähigkeit Sport zu treiben und an kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge