Rz. 58

Die im Rahmen eines Anspruchs nach § 1a KSchG gezahlte Abfindung ist wie jede Abfindung auch vollständig steuerbelastet, jedoch im Rahmen der Tarifermäßigung gem. §§ 34, 24 Nr. 1b EStG privilegiert.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge