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Auch beim Erreichen von sechs oder sieben Punkten soll – nochmals – auf den Betroffenen mit dem Ziel einer Verhaltensänderung eingewirkt werden. Der Fahrerlaubnisinhaber ist schriftlich zu verwarnen und darüber zu unterrichten, dass bei Erreichen von acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.

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