Rz. 5

Zu II.8.: Die Vertragsstrafe ist für den Verkäufer wichtig, weil ein Schaden schwer nachweisbar ist.
Zu II.12.: Die Gesellschaft sollte zustimmen, da ihre Betriebsgeheimnisse preisgegeben werden.
 

Rz. 6

Im Gegensatz zur Geheimhaltungsvereinbarung wird der Unternehmenskaufvertrag selbst üblicherweise vom Berater des Käufers entworfen.

Nachfolgende Formulare enthalten die wesentlichen Regelungen eines Beteiligungskaufvertrages über Geschäftsanteile einer GmbH ("Share Deal"; siehe Rdn 21), eines Beteiligungskaufvertrages über Gesellschaftsanteile einer GmbH & Co. KG ("Share Deal"; siehe Rdn 38) und eines Unternehmenskaufvertrages ("Asset Deal"; siehe Rdn 52). Besonderheiten, die es in jedem Falle gibt und die der Käufer mit Hilfe des Due Diligence Reviews herauszufinden bemüht ist, können in den Formularen naturgemäß nicht aufgeführt werden.

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