Rz. 34
Wegen der Gefahr der Nichtigkeit übermäßig beschränkender Wettbewerbsverbote[31] sollte nicht nur eine gegenständliche und zeitliche, sondern auch eine räumliche Eingrenzung des Wettbewerbsverbots vorgenommen werden. Ein ausschließlich wegen überlanger Dauer nichtiges Wettbewerbsverbot kann allerdings im Wege der geltungserhaltenden Reduktion auf eine noch akzeptable Zeitspanne begrenzt werden.[32] Zeitlich geht die Rechtsprechung heute von einer Höchstdauer von zwei Jahren aus.[33]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen