Rz. 15

Die rechtskräftige Aburteilung eines Teilaktes kann, selbst wenn die Verurteilung nur wegen einer Ordnungswidrigkeit erfolgt ist, zum Strafklageverbrauch bezüglich der restlichen Straftaten führen, so sind z.B. die zum Unfall führenden Gesetzesverstöße und die Unfallflucht eine prozessuale Tat im Sinne des § 264 StPO (BGH bei Paul, DAR 2018, 662), so dass eine Einstellung der Unfallflucht nach § 153a StPO die Aburteilung einer gleichzeitig begangenen Trunkenheitsfahrt sperrt (KG StraFo 2017, 19).

Zu Einzelheiten s.o. § 25 Rdn 22 ff.

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