Rz. 34

Haben die Parteien eine Vergütungsvereinbarung geschlossen, ergibt sich auch im Fall einer Erstberatung die Vergütung aus dieser Vereinbarung.

Die Formvorschriften des § 3a Abs. 1 S. 1, 2 RVG (= Textform) gelten für eine Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG nicht, § 3a Abs. 1 S. 4 RVG; eine solche Vereinbarung kann daher auch mündlich geschlossen werden.[66]

 

Rz. 35

Für Verbraucher – und damit auch für Arbeitnehmer[67] – bietet § 34 Abs. 1 S. 3 RVG besonderen Schutz. Danach beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 EUR; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr höchstens 190 EUR.

Unter Erstberatung ist eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung wegen des den Rat oder die Auskunft betreffenden Gegenstands zu verstehen. Gemeint ist ein erstes Gespräch, das entweder persönlich oder telefonisch geführt wird. Dazu gehört weder, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht, noch, dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst, noch, dass ein vollständiges Ergebnis präsentiert wird; der Anwalt muss dies dem Mandanten aber erkennbar machen und auf offengebliebene und zu vertiefende Fragen hinweisen, den Sachverhalt, soweit möglich, vollständig erfragen und darauf hinweisen, welche Rechtsfragen von ihm noch zu recherchieren sind.[68]

[66] Vgl. AnwK-RVG/N. Schneider, § 34 Rn 9 mit Hinweis darauf, dass ausschließlich Leistungen nach § 34 RVG umfasst sind.
[67] Vgl. BGH v. 3.5.2007 – I ZR 137/05, AnwBl 2007, 870; vgl. dazu Hümmerich/Bieszk, AnwBl 2006, 749; AnwK-RVG/Thiel/Eder, § 34 Rn 114.
[68] Vgl. BGH v. 3.5.2007 – I ZR 137/05, juris; AG Essen v. 5.12.2012 – 17 C 226/12, AGS 2014, 61; AnwK-RVG/Onderka, § 34 Rn 122; Schaefer/Schaefer/Simon, § 3 Rn 33; Schneider, § 6 Rn 19.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge