Rz. 100

Wird das Rechtsmittel durch den Rechtsanwalt eingelegt, ist diese Gebühr auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren anzurechnen, vgl. dazu die Anmerkung zu Nr. 2100 VV RVG.

 

Rz. 101

Muster 9: Musterrechnung 4.9: Prüfung der Erfolgsaussichten nach erst#instanzlicher Tätigkeit – Einlegung des Rechtsmittels

 

Musterrechnung 4.9: Prüfung der Erfolgsaussichten nach erstinstanzlicher Tätigkeit – Einlegung des Rechtsmittels

Der geltend gemachte Unterhaltsanspruch wurde wegen Verwirkung versagt. Das erstinstanzliche Gericht begründet die Versagung in einem 17-seitigen umfangreichen Beschluss. Die unterlegene Mandantin möchte wissen, ob eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg bietet. Ihr Rechtsanwalt, der bereits in erster Instanz tätig war, bejaht Erfolgsaussichten. Die Beschwerde wird durch ihn eingelegt. Der Wert hat 15.736,00 EUR betragen.

1. Prüfung der Erfolgsaussichten

Gegenstandswert: 15.736,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 51 Abs. 1 u. 2 FamGKG

 

0,75 Gebühr für Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Nr. 2100 VV RVG
487,50 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 507,50 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 96,43 EUR
Summe 603,93 EUR

2. Einlegung des Rechtsmittels

Gegenstandswert: 15.736,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 51 Abs. 1 u. 2, 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG

 

1,6 Verfahrensgebühr

Nr. 3200 VV RVG
1.040,00 EUR
hierauf anzurechnen nach Anm. zu Nr. 2100 VV RVG  
0,75 aus 15.736,00 EUR ./. 487,50 EUR
Zwischensumme 552,50 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 572,50 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 108,78 EUR

Summe

(ggf. zzgl. Terminsgebühr für das Berufungsverfahren!)
681,28 EUR
 

Hinweis

Die oben dargestellte Abrechnung berücksichtigt, dass die Auslagenpauschale zweimal entstanden ist.

Sofern nur wegen eines Teilbetrags das Rechtsmittel eingelegt wird, ist die Anrechnung auch nur wegen dieses Teilbetrags vorzunehmen.

 

Rz. 102

Muster 10: Musterrechnung 4.10: Prüfung der Erfolgsaussichten nach erstinstanzlicher Tätigkeit – Einlegung des Rechtsmittels wg. Teilbetrag

 

Musterrechnung 4.10: Prüfung der Erfolgsaussichten nach erstinstanzlicher Tätigkeit – Einlegung des Rechtsmittels wg. Teilbetrag

Es erfolgt die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gegen die Ablehnung des geltend gemachten Zugewinnausgleichsanspruchs. Der Wert des erstinstanzlichen Verfahrens hat 50.000,00 EUR betragen. Nach Prüfung des Beschlusses kommt der Rechtsanwalt zu dem Ergebnis, dass eine Beschwerde lediglich wegen des Teilbetrags von 20.000,00 EUR Aussicht auf Erfolg bietet. Auftragsgemäß wird die Beschwerde auf diesen Teilbetrag beschränkt.

1. Prüfung der Erfolgsaussichten

Gegenstandswert: 50.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 35 FamGKG

 

0,75 Gebühr für Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Nr. 2100 VV RVG
872,25 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 892,25 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 169,53 EUR
Summe 1.061,78 EUR

2. Einlegung des Rechtsmittels

Gegenstandswert: 20.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 35 FamGKG

 

1,6 Verfahrensgebühr

Nr. 3200 VV RVG
1.187,20 EUR
hierauf anzurechnen nach Anm. zu Nr. 2100 VV RVG  
0,75 aus 20.000,00 EUR ./. 556,50 EUR
Zwischensumme 630,70 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 650,70 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 123,63 EUR

Summe

(ggf. zzgl. Terminsgebühr für das Berufungsverfahren!)
774,33 EUR

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